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DIE KOHÄSIONSPOLITIK DER EUROPÄISCHEN UNION |
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DAS INTERREG-PROGRAMM |
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news
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 Euregio Platform for Sustainable Design
präsentiert:
"Milk the green cow"
Workshops bez. nachhaltigem Design
01.04., 06.05 und 03.06.2010
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 Begleitausschuss INTERREG EMR
tagte am Freitag, den 26. Februar 2010 unter neuem Vorsitz:
9 Projekte genehmigt
13.823.454 € an EFRE-Mittel zugewiesen
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 "Fijnstof"
(Harmonisierung von Feinstaubmessungen und deren Interpretation):
1. Konferenz am 04. März 2010
in Heerlen, Hogeschool Zuyd
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 BIP 2010 - 7. Internationale Biennale der Fotographie und
der visuellen Künste
Vernissage am 27. Februar 2010
im Museum für Moderne und zeitgenössische Kunst - Lüttich
ab 13 Uhr
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 KOLLOQUIUM am 9. Februar 2010 in LÜTTICH
SUN - Stadtviertel in der
Euregio Maas-Rhein
Die wirtschaftliche Entwicklung
der Stadtviertel :
Welche Ansätze, welche Akteure, welche Mittel?
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Beschlussverfahren
Bei einer Projektidee wird der Projektträger gebeten, Kontakt mit der betroffenen Regionalantenne aufzunehmen. Diese dient als Anlaufstelle mit den anderen Partnerregionen und begleitet den Projektträger bei der Entwicklung seines Projektes (Suche nach euregionalen Partnern, Formulierung der Ziele, euregionaler Mehrwert, Förderfähigkeit der Ausgaben, Kontakte mit den zuständigen regionalen Kofinanzierern,…) Danach, insofern das Antragsformular komplett ist, wird eine systematische technische Prüfung der Projektvorschläge durch die betreffenden regionalen Antennen durchgeführt. Ab dem Moment, ab dem das Dossier administrativ und technisch als „in Ordnung“ betracht werden kann, wird es offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht, die eine Kontrolle auf Vollständigkeit und technische sowie administrative Annehmbarkeit des Dossiers durchführt.
Ist das Projekt annehmbar, wird danach festgelegt, welche euregionale Kommission zuständig ist zur Abgabe einer Stellungnahme (positiv, negativ, Bemerkungen,…) Diese Stellungnahme erfolgt gemäß dem Konsensprinzip. Anschließend werden die Projekte auf Ebene der regionalen Instanzen für eine eventuelle Kofinanzierung analysiert. Die Projekte werden nur dem Vorstand der Stichting EMR vorgelegt, wenn es keinen Konsens auf Ebene der euregionalen Kommission oder der regionalen Instanzen gibt.
Schließlich bleibt der Begleitausschuss die Instanz, die die Projekte offiziell und definitiv genehmigt.
Die administrative Prozedur endet in dem Moment, in dem das Projekt offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht ist und als annehmbar betrachtet wird. Danach beginnt das Beschlussverfahren.
Nachstehend eine synoptische Erklärung der administrativen Prozedur und der Prozedur des Beschlussverfahrens von Projekten:

Die im o.a. Schema beschriebene allgemeine Prozedur berücksichtigt, insbesondere durch die euregionalen Kommissionen,die effektive Beteiligung aller Instanzen, die an diesem Prozess teilnehmen sollen (Wirtschafts- und Sozialpartner, Vertreter von Umweltschutzorganisationen und aus dem Bereich der Chancengleichheit,…)
Es ist wichtig, dass die Durchführung dieses Programms möglichst zur Qualität der Umwelt in der Euregio beitragen und in jedem Fall keine negativen Effekte darauf haben soll. Hierauf muss während aller Phasen des Projektzyklus geachtet werden: Vorbereitung der Anträge, Auswahl von Projekten und Monitoring der Durchführung. Um diese Ambition auszuführen, wird parallel zu diesem Operationellen Programm eine Checkliste für Umwelt und Nachhaltigkeit entwickelt, die alle wichtigen Umweltaspekte berücksichtigt. Bei der Aufstellung dieser Checkliste sind auch die Empfehlungen der strategischen Umweltprüfung übernommen worden.
Bei der Begleitung der Vorbereitung von Anträgen durch das Programmsekretariat werden die Antragsteller auf die Notwendigkeit hingewiesen, negative Umwelteffekte zu vermeiden und werden bei der Formulierung ihres Projektes auf ein für die Umwelt günstige Weise begleitet. Die diesbezüglichen präzisen Fragen sind im Antragsformular vorgesehen.
Der Mechanismus für die Projektauswahl soll berücksichtigen dass mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden, oder, sofern keine Alternativen zur Verfügung sind, vermindert oder kompensiert werden. Insbesondere die Werte auf dem Gebiet der Luft-, Boden- und Wasserqualität, Biodiversität und Landschaft dürfen durch das Programm nicht nachteilig beeinflusst werden. Auch das Kriterium von CO2-Neutralität soll bei der Auswahl von Projekten einbezogen werden. Neben dem Mechanismus der Projektauswahl soll auch das Programm-Monitoring deutlich machen, welche die Umwelteffekte bei der Ausführung des Programms sind. Das soll durch Monitoring der einzelnen Projekte über periodische Berichte geschehen und seinen Niederschlag in den Jahresberichten des INTERREG IV-A Programms der Euregio Maas-Rhein finden.
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